Kinder- und Jugendschutzkonzept
Musikschule, ein sicherer Ort
Inhalt
1. Vorwort
2. Prävention
3. Verhaltenskodex für Lehrkräfte
4. Schutzvereinbarungen bei Musikfreizeiten, Fahrten und Veranstaltungen
5. Verhaltenskodex für Schüler*innen
6. Notfallplan
7. Ansprechpartner und Anlaufstellen
8. Quellen
1. Vorwort
Im Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 ist der umfassende aktive Kinderschutz in Deutschland geregelt. Das Gesetz basiert auf den Säulen Prävention und Intervention.
Kinder- und Jugendschutz ist der Musikschule Taufkirchen e.V. sehr wichtig. Das Wohl der Schüler*innen hat für uns höchste Priorität. Durch einen respektvollen und achtsamen Umgang bemühen sich die Lehrkräfte und Mitarbeitenden der Musikschule, eine positive Atmosphäre zu schaffen. Teil unserer musikalisch-kulturellen Bildungsarbeit ist es, den uns anvertrauten Schüler*innen einen sicheren Ort zu bieten. Jede in der Musikschule Taufkirchen e.V. angestellte Person muss sich ihrer entsprechenden Vorbildfunktion sowie Verantwortung im Unterricht und auch bei außerschulischen Begegnungen bewusst sein. Die folgenden Ausführungen sollen dazu beitragen, allen Personen im Bereich der Musikschule Handlungssicherheit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu geben. Zudem zeigen sie auf, welche Schritte die Musikschule Taufkirchen e.V. zur Prävention unternimmt und wie auf Verdachtsfälle zu Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz reagiert wird.
2. Prävention
Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden: Alle Beschäftigten der Musikschule Taufkirchen e.V. werden regelmäßig für die Themen Kinderschutz, Prävention von Missbrauch und gewaltfreie Kommunikation sensibilisiert. Um die Mitarbeitenden der Musikschule zu informieren und zu qualifizieren, finden regelmäßig, z. B. im Rahmen einer Gesamtlehrerkonferenz, Informationsveranstaltungen und bei Bedarf Schulung zu diesem Schutzkonzept statt, deren Beteiligung verpflichtend ist. Die Musikschule Taufkirchen e. V. bietet ihren Angestellten in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Erste-Hilfe Schulung.
Informationen für Schüler*innen und Sorgeberechtigte: Die Musikschule informiert Sorgeberechtigte, sowie Schüler*innen über Vertrauenspersonen der Musikschule. Das Schutzkonzept wird auf der Homepage der Musikschule veröffentlicht. Im Schutzkonzept sind Verhaltensempfehlungen enthalten, die für Mitarbeitende und Schüler*innen der Musikschule Taufkirchen e.V. bindend sind. Die Musikschule hat auf der Homepage ein Webformular eingerichtet, an das anonyme Beschwerden geschickt werden können.
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte: Die Schulleitung der Musikschule Taufkirchen e.V. benennt einen männlichen Beauftragten und eine weibliche Beauftragte für Kinder- und Jugendschutz als direkte Ansprechpersonen für Schüler*innen und Lehrkräfte.
Einstellungsverfahren: Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen legt die Musikschule ein besonderes Augenmerk auf die Eignung und Integrität hinsichtlich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Alle Lehrkräfte der Musikschule müssen vor Beginn Ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, welches in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Alle Mitarbeiter*innen werden mit dem hier vorliegenden Schutzkonzept vertraut gemacht und müssen den darin enthaltenen Verhaltenskodex unterzeichnen.
Räumlichkeiten: Die Unterrichtsräume sind so gestaltet, dass sie eine sichere und geschützte Lernumgebung bieten. Es wird darauf geachtet, dass die Räume gut einsehbar sind. Die Räume sind zu jeder Zeit zugänglich, Türen dürfen während der Unterrichtszeit nicht verschlossen werden. Der Besuch des Unterrichts durch Sorgeberechtigte ist jederzeit möglich.
Regelmäßige Evaluierung des Schutzkonzepts: Das Schutzkonzept wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und bei Bedarf an geltende Bestimmungen oder neue Situationen angepasst. Die Mitarbeitenden werden ermutigt, sich kontinuierlich fortzubilden und neue Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Positive und respektvolle Lernatmosphäre: Die Musikschule Taufkirchen e.V. als geschützter Ort für Kinder und Jugendliche will sicherstellen, dass die Musikschule stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch verbale, körperliche und psychische Gewalt geschützt sind. Gemeinsam arbeiten wir daran, eine positive und respektvolle Lernatmosphäre zu schaffen.
3. Verhaltenskodex für Lehrkräfte
Durch das gemeinsame pädagogische und künstlerische Arbeiten entstehen oft enge und vertrauensvolle Beziehungen. Insbesondere das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität.
Gerade im Einzelunterricht und in kleineren Gruppen arbeiten Lehrkräfte und Schüler*innen sehr direkt und in engem Kontakt miteinander. Dabei spielen persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung sowie körperliche Elemente in Spiel- und Gesangstechnik, Bühnenpräsenz und Auftreten eine zentrale Rolle.
Angesichts der individuellen Wahrnehmung von Nähe und Distanz sowie möglicher Abhängigkeitsverhältnisse und Risiken ist der Musikschule Taufkirchen e.V. wichtig, für alle Beteiligten ein sicheres Umfeld zu schaffen. Die formulierten Vereinbarungen dienen dem Schutz beider Seiten: Sie bewahren Schüler*innen vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt und schützen Lehrkräfte vor unbegründeten Verdächtigungen.
1. Die Musikschule Taufkirchen e.V. ist für uns ein Ort, an dem Menschen gefördert, unterstützt und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt werden – frei von Verunsicherung, Beschämung oder Herabsetzung.
2. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von gegenseitigem Respekt, Achtsamkeit, Wertschätzung und Vertrauen. Wir haben einen offenen und aufmerksamen Blick für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.
3. Durch eine alters- und leistungsgerechte Bildung und Erziehung werden Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit in musischer, künstlerischer, motorischer, sensorischer, emotionaler und sozialer Hinsicht unterstützt und gefördert. Wir reflektieren unser Verhalten in Bezug auf eine alters- und leistungsgerechte Förderung der Lernenden.
4. Wir unterstützen und fördern die freie Meinungsäußerung, Mitsprache und Partizipation der Schüler*innen im Musikschulalltag. Wir ermöglichen offene Rückmeldungen zu Inhalten und Methoden des Unterrichts.
5. Wir verpflichten uns zu verantwortungsbewusstem und professionellem Umgang mit Nähe und Distanz. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden vollständig akzeptiert.
6. Wir sind uns unserer Rolle und Vorbildfunktion bewusst: Als Lehrkraft im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen und bei privaten Kontakten mit Schüler*innen und deren Sorgeberechtigten. Wir reflektieren unser eigenes Verhalten als Lehrpersonen, hinterfragen unsere Rolle in der jeweiligen Musikschulsituation und setzen bei Bedarf Grenzen.
7. Unsere Sprache ist stets respektvoll und der Rolle der Lehrenden sowie der jeweiligen Unterrichtssituation angepasst. Auch unsere Kleidung entspricht unserer Rolle als Mitarbeiter*innen der Musikschule.
8. Wir beziehen gegen diskriminierendes, sexistisches und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt, thematisiert und nicht toleriert.
9. Berührungen können im Musikschulunterricht hilfreich sein, um körperliche Aspekte, wie z. B. Körperhaltung oder Armstellung beim Musizieren zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Der didaktische Nutzen körperlicher Berührungen muss für die Schüler*innen immer eindeutig erkennbar sein und vorab entsprechend erklärt werden. Wir müssen vor einer uns notwendig erscheinenden Berührung das Einverständnis der Schüler*innen durch Nachfragen sicherstellen und auf kleinste Anzeichen von Widerstand reagieren. Die von Kindern und Jugendlichen gesetzten Grenzen sind jederzeit zu respektieren. Es ist unsere Aufgabe, alternative Möglichkeiten zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte zu finden.
10. Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss datenschutzkonform gehandhabt werden, Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung aller jeweils Betroffenen, bei Minderjährigen auch der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wir achten bei Eigenpräsentationen in sozialen Netzwerken, auch wenn sie im privaten Bereich stattfinden, darauf, dass diese stets unserer beruflichen Tätigkeit angemessen sind.
11. Wir beachten die Grenzen der eigenen Kompetenzen als Musikschullehrkräfte und holen gegebenenfalls Hilfe. Bei unklaren oder problematischen Situationen im Unterricht verpflichten wir uns zu transparenter und zeitnaher Kommunikation (Austausch mit Kollegium, Fachgruppenleitung, zuständigen Ansprechpersonen, Sorgeberechtigten, Musikschulleitung, Musikschulvorstand).
12. Wir achten auf die Sicherheit der Schüler*innen. Gefahrensituationen aller Art melden wir umgehend der Musikschulleitung. Bei Bedarf handeln wir unverzüglich, ruhig und bedacht.
13. Bei allen Musikschulangeboten gilt das Prinzip der unverschlossenen Tür. Schüler*innen haben immer die Möglichkeit, die jeweiligen Räume jederzeit zu verlassen. Sorgeberechtigten muss der Besuch des Unterrichts auf Nachfrage ermöglicht werden.
14. Die Unterrichtsstunden haben einen festen Beginn und ein festes Ende. Sie finden in den Räumen der Musikschule bzw. Kooperationspartner statt. Ergänzungsstunden und Unterrichtsverlegungen werden dokumentiert bzw. beantragt. Raumpläne sind einsehbar.
4. Schutzvereinbarungen bei Musikfreizeiten, Fahrten und Veranstaltungen
Die Musikschule Taufkirchen e.V. und deren jeweils Verantwortliche beachten die allgemeinen Jugendschutzbestimmungen, tragen für deren Einhaltung Sorge und sanktionieren Fehlverhalten. Vor Musikschulfahrten findet eine Besprechung der Verantwortlichen zu den geltenden Jugendschutzbestimmungen statt. Insbesondere folgende Punkte sind besonders wichtig:
• Mitarbeiter*innen trinken grundsätzlich bei Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen keinen Alkohol. Sollte nach dem Ende von Musikschulaktionen - z. B. abends, wenn das Programm zu Ende ist - Alkohol erlaubt sein, regulieren sie den eigenen Konsum und greifen ein, wenn bei erwachsenen Schüler*innen oder Betreuer*innen der Konsum außer Kontrolle gerät. Weder Alkohol noch andere berauschende Substanzen werden an Schüler*innen verteilt.
• Mitarbeiter*innen übernachten immer in von den Schüler*innen getrennten Zimmern, auch dann wenn z. B. einzelne Eltern einen anderen Wunsch äußern.
• Gemeinschaftsbäder werden immer getrennt, bzw. zeitversetzt
(Mitarbeiter*innen / Schüler*innen) genutzt.
5. Verhaltenskodex für Schüler*innen
Auch für Schüler*innen der Musikschule gibt es Verhaltensempfehlungen, die zu einem guten Unterrichtsklima und einem respektvollen Miteinander beitragen. Alle Sorgeberechtigten sind dazu aufgerufen, den Verhaltenskodex mit ihren Kindern altersgemäß zu besprechen.
1. Deine Meinung zählt!
Du hast das Recht, deine Meinung zu äußern, deine Vorschläge und Einwände einzubringen. Du hast die Pflicht, andere Meinungen und Vorschläge zu berücksichtigen.
2. Fair geht vor!
Du hast das Recht, fair und respektvoll behandelt zu werden. Gleichzeitig solltest du andere fair und respektvoll behandeln.
3. Dein Körper gehört dir!
Du bestimmst selbst deine Nähe zu anderen Menschen. Ebenso vermeidest du, andere gegen ihren Willen zu berühren.
4. Dein Bild gehört dir!
Niemand darf dich gegen deinen Willen fotografieren oder filmen. Niemand darf ohne dein Einverständnis Fotos oder Filme von dir teilen. Gleichermaßen gestehst du dieses Recht anderen zu und achtest darauf, was du selbst öffentlich machst.
5. NEIN heißt NEIN!
Wenn etwas für dich nicht in Ordnung ist, dann sagst du NEIN. Du musst ebenso das NEIN anderer respektieren.
6. Hilfe holen ist wichtig!
Wenn du dich nicht wohl fühlst, weil jemand dich oder deine Grenzen verletzt, holst du dir Hilfe! Hol auch Hilfe für andere. Hilfe holen ist mutig, Hilfe holen ist wichtig.
6. Notfallplan:
Grundsätzlich dient dieses Schutzkonzept der Prävention, dennoch kann es zu Situation kommen, die besonders behandelt werden müssen. Insbesondere dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung wahrgenommen werden oder von Schüler*innen vertraulich darüber berichtet wird. Eine solche Situation stellt alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung. Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte eines Verstoßes gegen das Kindeswohl beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkung zu rehabilitieren.
Bei Verdachtsfällen gibt es einen klar definierten Meldeweg: Betroffene und Zeugen können sich vertrauensvoll an die Schulleitung und/oder die Schutzbeauftragten wenden. Dabei werden folgende Schritte und Verhaltensweisen empfohlen:
Dokumentieren
Wichtig für den weiteren Verlauf ist es, alle beobachteten Situationen oder das Erzählte der Kinder oder Jugendlichen bzw. Kolleg*innen zu dokumentieren. So wird vermieden, dass wichtige Informationen verloren oder zeitlich durcheinander gehen.
Ruhe bewahren
Auch wenn es manchmal schwierig wirkt: Wenn wir Ruhe bewahren, vermeiden wir überstürzte Reaktionen.
Zuhören
Bei einem Erstgespräch bzw. der ersten Schilderung eines Vorfalls oder Verdachts müssen wir nicht herausfinden, ob das Geschilderte der Wahrheit entspricht oder nicht.
Wichtig ist vor allem:
-
sich Zeit nehmen und zuhören
-
Betroffene ernst nehmen, Glauben schenken
-
nur notwendige Rückfragen stellen
-
Prüfen, ob es Bedarf zu sofortigem Handeln gibt
-
zeitnah mit Schulleitung und Schutzbeauftragten sprechen
Handeln bei einem Verdacht auf Kindswohlgefährdung
Bei einem vagen Verdacht geht es um die Klärung und Bewertung der Faktenlage und um die Prüfung, ob sich der Verdacht erhärtet. Es empfiehlt sich die Einbindung der Musikschulleitung und der Jugendschutzbeauftragten, sowie - je nach Situation - der Sorgeberechtigten. Gemeinsam mit den Betroffenen sollte besprochen werden, was erforderlich ist, um die subjektive und reale Sicherheit wiederherzustellen.
Als Handlungsleitlinie zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung wird auf das Handbuch „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ des Kreisjugendrings München Land verwiesen.
https://kjr-ml.de/fachthemen/kinderschutz/
Hier werden erforderliche und konkrete Verfahrensabläufe im Kinderschutz beschrieben.
Bei eindeutigen Vorfällen oder erhärtetem Verdacht auf Kindswohlgefährdung erfolgt umgehend eine Meldung an die Musikschulleitung und eine Einschätzung, ob sofort gehandelt werden muss. Ein sofortiges Eingreifen ist nötig, wenn beispielsweise eine akute Gefährdung vorliegt.
In diesem Fall sind, der Situation angepasst, die Eltern / Sorgeberechtigten zu kontaktieren, oder / und direkt die Polizei unter der Notrufnummer 110.
Die Musikschulleitung aktiviert das Jugendschutzgremium der Musikschule, bestehend aus:
-
Musikschulleitung
-
Kinder- und Jugendschutzbeauftragten der Musikschule
-
einem Vorstandsmitglied der Musikschule
Das Gremium überprüft die wahrgenommenen Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist nach § 8a SGB VIII die beratende Hinzuziehung einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IseF) verpflichtend, bevor eine Meldung an das Jugendamt erfolgt.
7. Ansprechpartner und Anlaufstellen:
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte der Musikschule Taufkirchen e.V.:
-
Julia Sebastian: julia.sebastian@musikschule-taufkirchen.de
Mailadresse der Musikschule Taufkirchen e.V. für anonyme Meldungen:
Ansprechpartner in Taufkirchen:
-
Gemeinde Taufkirchen - Familien, Soziales & Bildung: Erste Anlaufstelle für allgemeine soziale Fragen im Rathaus: Köglweg 3, 82024 Taufkirchen.
-
Caritas-Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche: Beratung, Therapeutische Angebote, Schutzfragen: Lindenring 56, 82024 Taufkirchen, Tel.: 089 6122501, Mail: eb-taufkirchen@caritasmuenchen.org.
-
INTEGRA Haus der Familie: Postweg 8a/OG, 82024 Taufkirchen,
Tel.: 089 6797115824.
-
Kinderhaus Am Wald (Nachbarschaftshilfe Taufkirchen Unterhaching e.V.: Pappelstraße 2, 82024 Taufkirchen, Tel.: 089 679735412.
Anlaufstellen in akuten Notfällen:
-
Polizei: 110 (Sofortmaßnahmen bei Gefahr)
(anonym & kostenfrei) www.nummergegenkummer.de
Bayerische Kinderschutz-Hotline: Gebührenfreien Nummer (0 800) 8888 004.
-
Krisendienst Bayern: 0800 6553000 (Psychische Notfälle)
-
Kinderschutz-Zentrum München: 089 555356 (Beratung bei Gewalt/Missbrauch)
-
Kreisjugendamt für den Landkreis München:
Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München.
Mail: kreisjugendamt@lra-m.bayern.de, Tel.: 089 6221-0.
8. Quellen:
VdM (Verband deutscher Musikschulen), VBSM (Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen), Schutzkonzepte der Musikschulen Dortmund, Leinfelden-Echterdingen, Bamberg, Hemmingen und der Musikschule Grünwald e.V.