Hygienekonzept
der Musikschule Taufkirchen e.V.
Grundsätzlich gilt derzeit:
Für den außerschulischen Bildungsbereich und die Musikschulen sind 3G-Regelungen, Testpflicht, sowie Maskenpflicht aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Zugang für Musikschülerinnen und Musikschüler, für Beschäftigte, sowie für Besucherinnen und Besucher ohne Zugangsbeschränkungen möglich ist.
Auch eine Besucherobergrenze für Veranstaltungen gibt es aktuell nicht mehr.
Weiterhin gelten folgende Hygienemaßnahmen und Sicherheitsauflagen
in den Räumen der Musikschule Taufkirchen e.V.
Lehrkräfte und Schüler*innen mit erkennbaren Krankheitssymptomen (Erkältung, Durchfall, Fieber, Übelkeit, etc.) bleiben zu Hause, bis die medizinische Ursache ärztlich abgeklärt ist. Insbesondere sollte eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus ausgeschlossen werden.
Keinen Zutritt zur Musikschule haben Personen, auf die eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD);
- vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer;
- erkennbare Krankheitssymptome (starke Erkältung, Durchfall, Fieber, Übelkeit, etc.) ohne Nachweis eines negativen Corona-Tests;
Unterricht
- Bei Krankheitssymptomen (starke Erkältung, Durchfall, Fieber, Übelkeit, etc.) von Schüler*innen und/oder Lehrkräften darf kein Unterricht erteilt werden.
- Die Hände müssen vor dem Unterricht gewaschen oder desinfiziert werden.
- In den Unterrichtsräumen ist auf regelmäßiges Lüften zu achten.
- Auf pünktlichen Unterrichtsbeginn ist zu achten, damit Schüler*innen nicht in den Gängen warten müssen.
Des Weiteren empfehlen wir folgende Hygienemaßnahmen
in den Räumen der Musikschule Taufkirchen e.V.
- Bei einem Aufenthalt in Fluren und Räumen der Musikschule sollte, wenn möglich, weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen nicht zu einem Haushalt gehörenden Personen eingehalten werden.
- Körperkontakt durch die Lehrkraft sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
- Die Klaviertasten sollten immer wieder desinfiziert werden. Ein geeignetes Reinigungsmittel steht zur Verfügung.
- Für die Blechblasinstrumente stehen Spuckeimer mit einer Plastiktüte bereit. Für die sachgerechte Entsorgung sind die jeweiligen Lehrkräfte verantwortlich.
- Die Gitarrenschüler*innen bringen nach Möglichkeit ihre eigene Fußbank und ein Stimmgerät mit.
Weitere Maßnahmen der Musikschule
- Hinweisschilder auf Hygieneempfehlungen und Distanzempfehlungen sind bei Bedarf sichtbar angebracht.
- In oder vor jedem Unterrichtsraum sind Desinfektionsspender montiert.
- In den Unterrichtsräumen in der Grundschule am Dorf stehen kleine Fläschchen mit Desinfektionsmittel bereit.
- In den Unterrichtsräumen wurden durchsichtige Trennscheiben zum Schutz vor Aerosolen angebracht, die nach wie vor bei Bedarf genutzt werden können.
Hygienemaßnahmen in Räumen von Kooperationspartnern
- In den allgemeinen Räumlichkeiten (z.B. Zugänge, Flure, Aufenthaltsräume) der Kooperationspartner gelten die Hygienekonzepte der jeweiligen Einrichtungen, in den Unterrichtsräumen und während des Unterrichts gelten die genannten Hygienemaßnahmen der Musikschule Taufkirchen e.V..
Taufkirchen, 01.09.2022
Musikschule Taufkirchen e.V.