Entgelttabelle - gültig ab 01.09.2025
Für Auswärtige erheben wir einen Zuschlag von 25 %.
Die Entgelte setzen sich aus Unterrichts-, Verwaltungs-, GEMA- und Kopierentgelten, sowie Entgelten für Instrumentennutzung zusammen. Die Jahresentgelte für Grund- und Hauptfächer werden in 10 Raten von Oktober bis Juli abgebucht. Die Verwaltungs-, GEMA- und Kopierentgelte werden als Einmalzahlung zusammen mit der Oktoberrate abgebucht. Vereinsmitglieder und alle mit diesen in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Schüler*innen der Musikschule Taufkirchen e. V. sind vom Verwaltungsentgelt befreit. Genauere Regelungen zu unseren Zahlungsmodalitäten und weitere Bestimmungen zu unseren Entgelten finden Sie in der jeweils gültigen Entgeltordnung.
Für die Jüngsten | 10 Raten pro Jahr (Oktober - Juli) | Jahresentgelt (zur Information) |
Musikalische Früherziehung I 1 x pro Woche 30 Minuten |
28,50 | 285,00 € |
Musikalische Früherziehung II 1 x pro Woche 45 Minuten |
37,50 € | 375,00 € |
Grundkurs 1 x pro Woche 45 Minuten |
37,50 € | 375,00 € |
Tanz und Bewegung für Kinder - Move up 1 x pro Woche 30 Minuten |
28,50 € | 285,00 € |
Beats for Kids 1 x pro Woche 30 Min |
28,50 € | 285,00 € |
Instrumenten- karussell 1 x pro Woche 30 Min |
49,50 € | 495,00 € |
Mini-Musik-Treff halbjährlich, 16 x 30 Minuten, Beginn jeweils Oktober und März |
135,00 € Einmalzahlung pro Kurs |
|
Instrumentalfächer/Gesang | 10 Raten pro Jahr (Oktober - Juli) | Jahresentgelt (zur Information) |
Einzelunterricht 30 Minuten |
89,00 € | 890,00 € |
Einzelunterricht 45 Minuten |
133,50 € | 1.335,00 € |
Einzelunterricht 60 Minuten |
178,00 € | 1.780,00 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 30 Minuten |
50,00 € | 500,00 € |
Gruppenunterricht 2 Schüler 45 Minuten |
75,00 € | 750,00 € |
Instrumentalfächer/Gesang | Einmalzahlungen/Ratenzahlungen | |
"Schnupperstunde" 1 x 30 Minuten |
25,00 € Einmalzahlung |
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Zehn-Stunden-Paket für Erwachsene 10 x 45 Minuten |
450,00 € Einmalzahlung oder 2 Raten zu je 225,00 € |
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Ensembles | bei Belegung eines Unterrichtsfaches 10 Raten pro Jahr (Oktober - Juli) |
bei Teilnahme nur an Ensembles Jahresentgelt |
Chorkids Jugendchor "Young Voices" 45 Minuten |
4,50 € | 120,00 € |
Akkordeonorchester 60 Minuten 14-tägig |
6,00 € | 180,00 € |
Jugend Brass Band Percussion-Ensemble "Beats ´n Beyond" Volksmusikgruppe Band für Alle 60 Minuten wöchentlich |
6,00 € | 240,00 € |
Kammermusikkreis 1 x 120 Minuten pro Monat |
3,00 € | 120,00 € |
Workshops | Abrechnung jeweils als Einmalzahlung |
Entgelthöhe und Fälligkeit werden jeweils gesondert bekanntgegeben |
Musiktheorie | Kursentgelt bei Belegung eines Unterrichtsfaches |
Kursentgelt bei Teilnahme nur am Theoriekurs |
Musiktheorie I Musiktheorie II 4 x 60 Minuten |
60,00 € | 160,00 € |
Musiktheorie III 6 x 60 Minuten |
90,00 € | 240,00 € |
Weitere Entgelte/Beiträge | ||
Verwaltungsentgelt | Abbuchung mit erster Rate | 35,00 € |
GEMA- & Kopierentgelt | Abbuchung mit erster Rate | 13,00 € |
Nutzungsentgelt für Instrumente |
monatliche Abbuchung | zwischen 15,00 € und 35,00 € |
Mitgliedsbeitrag Musikschule Taufkirchen e.V. | Fällig jeweils im Januar | 25,00 € |
Ermäßigungen
a.) Familienermäßigung
Wird mehr als eine im gleichen Haushalt lebende Person zum Unterricht angemeldet, so werden ab der 2. angemeldeten Person folgende Ermäßigungen auf die insgesamt anfallenden Entgelte gewährt: Bei 2 Personen 10% Ermäßigung, bei 3 Personen 25% Ermäßigung, bei 4 oder mehr Personen 40 % Ermäßigung. Die Teilnahme an Ensembles, Schnupperterminen oder Workshops sowie die Buchung von 10-Stunden-Paketen berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Familienermäßigung.
b.) Mehrfachermäßigung
Bei gleichzeitiger Teilnahme an einem Grundfach (Grundkurs, Früherziehung) und einem Instrumentalfach oder bei gleichzeitiger Teilnahme an zwei Instrumentalfächern ermäßigt sich das Unterrichtsentgelt für die zweite Unterrichtsbuchung um 10 %. Die Ermäßigung gilt im Zweifelsfall jeweils für die Buchung mit der kürzeren Unterrichtszeit.
c.) Sozialermäßigung
Für Schüler*innen bzw. deren gesetzliche Vertretungen mit geringem Einkommen gewährt die Musikschule auf Antrag eine Sozialermäßigung. Hierfür müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Einzelheiten dazu können Sie in der Geschäftsstelle erfahren.
Weitere Bestimmungen zu unseren Ermäßigungen sind § 7 der Entgeltordnung zu entnehmen.
Ensembleproben in der Regel wöchentlich, Dauer der Workshops ist projektbezogen - Informationen zu Zeiten und Dauer auf Anfrage. |