Der Vertrag verlängert sich automatisch nach dem ersten Jahr (Laufzeit vom 01.09. – 31.08.) jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30. Juni des Jahres eine Kündigung erfolgt.
Diese Vertragsform ist nur möglich, wenn auf das ab dem 2. Vertragsjahr gesetzlich vorgesehene Kündigungsrecht mit Frist von einem Monat zur Beendigung des Unterrichtsverhältnisses verzichtet wird, da die Wahrung wesentlicher Belange der Musikschule, die Planung des Unterrichts, die Anzahl der einzusetzenden Lehrkräfte und eine gesicherte Jahreskalkulation eine Verlängerung der Vertragslaufzeit jeweils bis zum Ende eines Schuljahres (31.08.) erfordern.
Beginnt die Vertragslaufzeit wegen Nachmeldung zu einem späteren Zeitpunkt mitten im Schuljahr, so muss eine fristgerechte Kündigung im ersten Jahr dennoch bis zum 30. Juni erfolgen.
Der Vertrag endet nach der Laufzeit von einem Schuljahr (01.09. – 31.08.).
Um nach dem Laufzeitende den Unterricht fortzusetzen, muss zum jeweiligen Anmeldeschluss (Mitte Juli) ein neuer Unterrichtsvertrag (Wiederanmeldung) abgeschlossen werden. Beginnt die Vertragslaufzeit wegen Nachmeldung zu einem späteren Zeitpunkt mitten im Schuljahr, so endet sie dennoch am nachfolgenden 31.August.